Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Solingen
Das Verkehrsrecht umfasst die Schadenregulierung und Abwicklung von Schäden nach einem Verkehrsunfall, Streitigkeiten aus Kauf und Überlassung von Kraftfahrzeugen, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sowie das Verkehrsstrafrecht.
Verkehrsrecht im Detail
Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall geht um die Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten der Geltendmachung:
Arzt- und Heilbehandlungskosten
Erwerbs- bzw. Verdienstausfallschäden
Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
Reparaturkosten bzw. Restwert Ihres Fahrzeugs, Wertminderung
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten
Abschleppkosten, Standkosten und Entsorgungskosten
Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommen Fragen, die sich an ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anschließen, wie beispielsweise die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Eine Rolle spielen darüber hinaus Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln, zum Beispiel:
- Eintragungen im Verkehrszentralregister
- Alkohol- und Drogenmissbrauch
- MPU
Wir erzielen für unsere Klienten maßgeschneiderte Lösungen und setzen uns bei den Entscheidungsträgern in der Verwaltung persönlich für Sie ein.
Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Fahrzeugkauf
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine gesetzeswidrige Handlung begeht, die mit einer Geldbuße, Punkten, einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird.
Wir vertreten Mandanten, gegen die zum Beispiel aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes, wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs oder eines Abstandsverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist oder dessen Erlass droht.
Im Verkehrsstrafrecht übernehmen wir die Strafverteidigung insbesondere nach einer Trunkenheitsfahrt, bei einer Straßenverkehrsgefährdung, bei Verkehrsunfallflucht, bei Nötigung im Straßenverkehr oder bei einer fahrlässigen Körperverletzung.
Im Kaufrecht von Fahrzeugen unterstützen wir Sie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages mit einer Beratung und bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen im Falle von Fahrzeugmängeln, auch im Hinblick auf die Besonderheiten beim Leasing.