Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Solingen
Sowohl das Mietrecht als auch das Pachtrecht regeln das Verhältnis zwischen demjenigen, der eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur Nutzung (gegebenenfalls einschließlich der Fruchtziehung) einem anderen zur Verfügung stellt und hierfür eine Entschädigung erhält. Bei Mietverhältnissen reden wir von Miete, bei Pachtverhältnissen hingegen von Pacht.
Während das Pachtrecht eher selten praxisrelevant ist (anders in ländlichen Gegenden), ist das Mietrecht hautpsächlich bei der Wohnraum- und Gewerbemiete in der täglichen Anwaltstätigkeit von großer Bedeutung.
Unsere Leistungen
Unsere anwaltliche Betreuung setzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein: Gemeinsam mit Ihnen beschreiten wir den rechtlichen Weg, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir beraten Sie und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in
Räumungsprozessen
Geltendmachung und Abwehr von Mieterhöhungen bei Wohnraum
Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
Beratung bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
Erstellung und Prüfung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
Erstellung und Überprüfung von Kündigungen (z.B. wegen Zahlungsverzug, Störungen des Hausfriedens, Eigenbedarf, Nachteile bei wirtschaftlicher Verwertung, etc.)
Erstellung und Prüfung von Zeitmietverträgen
Gestaltung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
Nachfolgeregelung bei Tod des Mieters
Mängelbeseitigung
Mietminderung bei Mietmängeln
Beratung bei Fragen des Wohneigentumsrechts
Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft untereinander. Die Rechte- und Pflichten der Wohnungseigentümer, der Entzug des Wohnungseigentums, die Verwaltung der Gemeinschaft und anderes sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel zu:
- Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers,
- Prüfung der Verwaltung,
- Prüfung der Hausgeldabrechnung,
- Beseitigung von Mängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum,
- Eintreibung von ausstehenden Hausgeldern,
- Vorbereitung und Teilnahme an Eigentümerversammlungen,
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft,
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