Rechtsanwalt für privates Baurecht in Solingen
Privates Baurecht ist das Rechtsgebiet, das die vertraglichen Beziehungen und Bedingungen der Errichtung eins Bauwerks umfasst. Der Schwerpunkt liegt auf den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (z.B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker).
Grundlage für privates Baurecht sind das Werkvertragsrecht, die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die Makler- und Bauträgerverordnung (MBVO).
Privates Baurecht, Architektenrecht und Ingenieurrecht: Leistungen
Bauvorhaben sind oftmals sehr komplex. Deshalb treten in verschiedenen Stadien regelmäßig Schwierigkeiten auf. Sie beginnen bereits mit der Fixierung eines Bauvertrages und enden mit dem Auftreten von Mängeln nach der Abnahme.
Wir helfen Ihnen, diese Schwierigkeiten frühzeitig zu vermeiden oder zu reduzieren.
Vorrangiges Ziel ist immer, eine praxisgerechte Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Damit reduzieren wir zugleich das erhebliche Kostenrisiko eines Bauprozesses. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch in den gerichtlichen Auseinandersetzungen wie beispielsweise dem selbstständigen Beweisverfahren, dem Klageverfahren oder dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und in der sich anschließenden Vollstreckung.
Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen
baubegleitende Beratung – Lösungen bei Problemen mit Sicherheitsleistungen wie z.B. Bürgschaften, Sicherheitseinbehalten, Bauhandwerkersicherungshypotheken usw.
Abwehr von Nachtragsforderungen
Unterstützung und Beratung bei der Abnahme und der Erstellung und Prüfung der Schlussrechnung
Durchsetzung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei mangelhaften Bauleistungen (Mangelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz und im eingeschränkten Maße der Rücktritt)
Architekten- und Ingenieurrecht
Erstellung und Überprüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen, insbesondere im Hinblick auf die besonderen Leistungen, die Erstellung und Überprüfung von Schlussrechnungen, die Abwehr und Durchsetzung von Haftungsansprüchen z.B. aus Bausummenüberschreitung und Gewährleistung